In der Weinwelt hatte die Enthüllung des stern aus dem November 2008, Weinsammler Hardy Rodenstock hätte mit nachgemachten Etiketten alte Weine zu Raritäten aufgewertet, für großes Aufsehen gesorgt. In der vorletzten Woche musste der Stern nun eine Gegendarstellung abdrucken, wozu das Blatt, unabhängig vom tatsächlichen Wahrheitsgehalt der Einwendung gesetzlich verpflichtet ist. Nun hat das Landgericht darüber hinaus entschieden, dass die Gegendarstellung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei (statt unter dem Deutschland-Artikel ist sie daneben plaziert worden), weshalb der stern, nach Informationen des kompottsurfers, wohl in der übermorgen erscheinenden Ausgabe eine weitere Gegendarstellung abdrucken muss. Für die Hausjuristen des Verlages ist so etwas natürlich kein Ruhmesblatt.
Darüber hinaus hätte Hardy Rodenstock im Zusammenhang mit den Vorwürfen angeblich nicht mit seinem alten bürgerlichen Namen genannt werden dürfen, da auf diese Weise eine Unaufrichtigkeit suggeriert würde, die mit den tatsächlichen Vorwürfen nichts zu tun habe. Privates werde da mit dem Verdacht unsauberer Geschäfte verknüpft. Das finde ich im vorliegenden Fall zwar etwas weit hergeholt, aber ich kann den Einwand nachvollziehen.
Das ganze juristische Gezerre hat aber leider immer noch nichts zur Klärung der ursprünglichen, wichtigsten Frage beigetragen, die in der Story aufgeworfen wird, nämlich ob Rodenstock tatsächlich nun nachgedruckte Weinetiketten in den Verkehr gebracht hat oder nicht.
In der Holzausgabe des Spiegel von gestern las ich übrigens einen Beitrag über den Wissenschaftler Hervé Guégan, von der Universität Bordeaux, der sich normalerweise mit der Untersuchung von Feinstaub beschäftigt. Er hat ein Verfahren entwickelt, dass die Prüfung alter Weinflaschen auf Echtheit mittels Glas-Analyse möglich macht, also ohne das etwas von dem möglicherweise kostbaren flüssigen Stoff untersucht werden muss. Herr Guégan dürfte in Zukunft sicher von einigen Sammlern das ein- oder andere Mal in Anspruch genommen werden.