Die Berliner Gastronomin und TV-Köchin Sarah Wiener hat mit einer Schadensersatzklage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht den gewünschten Erfolg erzielen können. Wiener, mit deren Konterfei ohne ihre Zustimmung für Linsensuppe aus der Dose geworben wurde, hatte 100.000 Euro gefordert. Angesichts der Gagen, die sonst bei ihren Engagements üblich wären, sei das eine angemessene Summe, argumentierten ihre Anwälte. Wie die Münchener Abendzeitung schreibt, habe Wiener, laut einem der BVG-Entscheidung vorausgehendem OLG-Urteil, zwar einen hohen Imagewert, die Werbung sei aber nur ein einziges Mal in einem regionalen Anzeigenblatt mit geringer Verbreitung erschienen. Deshalb verbiete sich ein Vergleich mit langfristigen Werbeverträgen. Statt der 100.000 Euro müssen lediglich 5.000 Euro plus Zinsen an Sarah Wiener gezahlt werden. Das bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 127/09 Beschluss vom 5. März 2009).
„Ich fühle mich missbraucht,“ sagte Sarah Wiener gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Und ich kann ihren Ärger verstehen. Vor allem, weil sie immer großen Wert auf Frischeküche gelegt hat.