Transglutaminase: Lücke in der Kennzeichnungspflicht

Einem Bericht des ZDF-Magazins WISO zufolge, besteht für das Enzym Transglutaminase in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht. Das ist auch aus Sicht des kompottsurfers insofern problematisch, als das mit Transglutaminase Fleischstücke zusammengesetzt und zum Beispiel als einheitliche Stücke verkauft werden können, was der Verbrauchertäuschung Tür und Tor öffnet. Ich sehe aber hier nicht Spitzenköche in der Problemzone, die mit Transglutaminase und hochwertigen Grundprodukten neuartige Kreationen schaffen, sondern eine Fleischindustrie, die in einem extrem preisorientierten deutschen Endverbrauchermarkt versucht sein könnte, mit Transglutaminase eine Resteverwertung zu betreiben, die zusammengesetzte Reste als gewachsenes Muskelfleisch an den Verbraucher bringt. Nichts gegen Resteverwertung, vor allem beim Fleisch, aber gekennzeichnet muss es schon sein.
Hier geht’s zum WISO-Bericht.

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