Warum klagt Thilo Bode, Chef der Vereinigung foodwatch – die sich im Untertitel die Essensretter nennen – auf die Herausgabe einer Gästeliste für ein Dinner im Kanzleramt? Weil dort die Lebensmittelampel beerdigt wurde? Weil dort vielleicht fragwürdige Delikatessen wie Gänsestopfleber oder Froschschenkel serviert wurden? Nein. Es ging nicht ums Essen. Es ging, zumindest vordergründig, um das Aufdecken von Lobbyarbeit im Zusammenhang mit der Finanzkrise.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte aus Anlass des sechzigsten Geburtstags von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zu einem Dinner geladen, was unbestritten eine zumindest fragwürdige Angelegenheit ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die weiteren Teilnehmer verheimlicht werden sollten. Das riecht natürlich unangenehm streng nach Kungeltreffen, keine Frage. Aber was hat das mit Essen zu tun, Herr Bode? Nullkommanix!
Aus Sicht des kompottsurfers war das Ganze lediglich als PR-Aktion für foodwatch angelegt, bei gleichzeitigem Austesten der neuen gesetzlichen Lage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Bundekanzlerin nicht alle ihre Termine offenlegen muss, gleichwohl aber die Namen der Gäste eines solchen Dinners.
Man wird allerdings nicht nur die komplette Urteilsbegründung abwarten müssen, sondern wahrscheinlich auch ein Revisionsverfahren (sollte die Auseinandersetzung diesen Weg überhaupt nehmen) bis man daraus grundsätzliche Schlüsse zur Offenlegung von Gästelisten dienstlich veranlasster Dinnerpartys von Regierungsmitgliedern aller Ebenen ziehen kann. Wie aufschlussreich und unterhaltsam wäre wohl eine Internetseite, die alle Gästelisten derartiger Partys dokumentierte. Aus Sicht des kompottsurfers keine Frage. PicknickiLeaks hätte satt Potential.