Lebensmittelwarnung: Was darf von der neuen Website des Verbraucherministeriums erwartet werden?

Ja, der kompottsurfer ist der Ansicht, dass die Frage so gestellt werden muss. Denn kaum ist die Website online, hagelt es Kritik von vielen Seiten. Vor allem der Umstand, dass die für das jeweils betroffene Lebensmittel zuständige Behörde aufgrund der Bestimmungen des §40 LFGB nicht informieren muss, sondern nur soll, wird kritisiert.
Keine Frage, natürlich ist dieser Paragraph eine höchst unbefriedigende Regelung, die dringend einer Neufassung bedarf. Aber damit gegen lebensmittelwarnung.de zu argumentieren, ist wenig zielführend. Denn das Portal ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung, denn bei der Vielzahl zuständiger Behörden, weiß kaum ein Verbraucher, wo er Warnungen finden kann. Der Aufbau ist tabellerisch übersichtlich gestaltet (Datum – Produktbezeichnung – Hersteller – Grund der Warnung – warnende Länder) und der Besucher muss sich nicht totsuchen. Ich bin ziemlich sicher, dass das Bundesverbraucherministerum sofort unter Druck geraten wird, falls es – aus welchem Grund auch immer – mit einer Warnung hinter dem Berg hält bzw. ein Bundesland eine entsprechende Information nicht rechtzeitig weitergibt. Und dieser Druck muss natürlich sein.
Schauen wir mal, wie sich die Seite in den nächsten Wochen und Monaten entwickelt.

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