Gerade las ich im aktuellen stern den Beitrag „Das große Steuer-Theater“. Natürlich war mir klar, dass es eine Reihe Ungereimtheiten nicht zuletzt bei Nahrungsmitteln gibt. Aber dass es so viele, geradezu irrsinnig erscheinende Unterschiede gibt, das ist mir dann doch ein bisschen auf den Magen geschlagen.
Das Prinzip, Grundnahrungsmittel mit dem ermäßigten Satz von 7% zu besteuern, ist ja noch plausibel. Aber sind Trüffel Grundnahrungsmittel? Und wenn ja, warum ist es dann Hummer nicht? Wo doch für Krebstiere auch nur 7 Prozent veranschlagt werden. Also gut, ein Blick ins Gesetz sollte die Rechtsfindung erleichtern. Und da steht in Anlage 2 lfd. Nr. 3 zu §12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, in der ermäßigte Lieferungen und Leistungen aufgelistet werden, folgendes: „Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken.“
Zuckerrohr ist mit 19 Prozent am Start, Zucker mit 7 Prozent. Richtig humorig wird’s unter der lfd. Nr. 4: Ermäßigter Steuersatz gilt für Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb. Wer bitte kauft so was? Coffee-to-go aus der Rösterei meines Vertrauens wird mit 7 Prozent veranschlagt, trinkfertiger Kaffee aus einem aufgestellten Automaten mit 19%. Tss.
Ich seh’s ja ein, man sollte andere Dinge zum Frühstück lesen als Artikel über Steuerrecht.