foodwatch startet Protestaktion gegen Lebensmittelbetrug

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch ruft zu einer Protestaktion auf, in deren Mittelpunkt folgende Forderungen stehen, die an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gerichtet werden:

  • Konkretisieren Sie die Informationspflichten in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches: Die Behörden müssen in jedem ihnen bekannten Fall von Gesundheitsgefährdung oder Täuschung und Betrug die Öffentlichkeit informieren – und zwar umgehend und umfassend!
  • Schreiben Sie den Handelskonzernen spezielle Untersuchungspflichten vor: Die Händler müssen sicherstellen, dass ihre Eigenprodukte richtig deklariert sind und alle weiteren Vorgaben des Lebensmittelrechts einhalten!
  • Nehmen Sie die Unternehmen in die Verantwortung – durch abschreckende Strafandrohungen für Hersteller und Handelskonzerne: Wie im Kartellrecht müssen die Unternehmen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und gegen ihre Kontrollpflichten mit Strafzahlungen rechnen, die sich am Konzernumsatz orientieren. Die Strafen müssen in einer Höhe liegen, die betriebswirtschaftlich für das jeweilige Unternehmen von hoher Relevanz ist!

Der kompottsurfer fordert schon seit Jahren eine schärfere Gesetzeslage im Lebensmittelrecht, insbesondere, was die Informationspflicht betrifft. Es geht hier schließlich nicht um Kinkerlitzchen, sondern um die Gesundheit der Bürger. Insofern geht der Vorstoß von foodwatch auf jeden Fall in die richtige Richtung.

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