Mülltaucherprozess in Aachen: Chance vertan

Es hätte eine interessante Auseinandersetzung mit nachhaltiger Außenwirkung werden können. Eine Botschaft gegen die Lebensmittelverschwendung. Aber offensichtlich haben zwei angeklagte Mülltaucher, die für das Containern vor einem REWE-Markt erstinstanzlich zu Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie abgelaufene Lebensmittel und fleckiges Obst mitnahmen (genauer gesagt wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs), den Kern des Anliegens aus dem Auge verloren. Und das Ganze vor Gericht auf einen Nebenkriegsschauplatz abbiegen lassen, bei dem es nur noch um die offizielle Anerkennung ihres Laienrechtsbeistands ging.
Und als das nicht funktionierte, wurde der Vorgang von den Betroffenen als Positionierung des Gerichts in der Sache gewertet. Nun soll das OLG entscheiden, ob die Laienrechtsbeistände anerkannt werden müssen. Der geschätzte Kollege Frank Patalong hat die Vorgänge am Verhandlungstag übrigens gut nachvollziehbar und ausführlich auf Spiegel Online dargestellt.
Der kompottsurfer, der für das Mülltauchen durchaus Sympathie aufbringt, meint: So kann man ein wichtiges Thema echt vergurken. Als ob sich keine Rechtsanwälte hätten finden lassen, die den Angeklagten sogar kostenlosen Rechtsbeistand gewährt und Medieninteresse generiert hätten. Interessant ist auch, dass nicht etwa eine Anzeige von REWE die Anklage gegen die Mülltaucher auf den Weg gebracht hat, sondern die örtliche Polizeibehörde.

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