Ritter Sport gewinnt erste Gerichtsrunde gegen Stiftung Warentest. Aber was ist dieser Sieg wert?

Anfang Dezember hatte der kompottsurfer über den Schokoladenstreit berichtet, der zwischen der Stiftung Warentest und dem Hersteller Ritter Sport um die Beurteilung einer Nussschokolade entbrannt war. Warentest kritisierte, das Produkt enthielte den Aromastoff Piperonal, der nicht korrekt deklariert worden sei und verpasste der Schokolade das Testurteil Mangelhaft.
Nun entschied das Landgericht München I im Sinne einer bereits von Ritter Sport erwirkten Einstweiligen Verfügung. Auf einen, angeblich vom Gericht zunächst dringend angeratenen Vergleich wollten sich beide Seiten nicht einlassen. Im Einzelnen sieht die Entscheidung so aus:
Der Stiftung Warentest wird verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport folgende Behauptungen zu verbreiten:
1. „Wir haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen.“
2. „Das Zutatenverzeichnis ist irreführend: Das Aroma ist nicht wie deklariert „natürlich“, da der nachgewiesene Aromastoff Piperonal chemisch hergestellt wird.“
3. „Im Zutatenverzeichnis wird nur „natürliches Aroma“ genannt. Aber die Schokolade erfüllt dieses Versprechen nicht.“
4. „Wegen Irreführung hätten die Nussschokoladen nicht verkauft werden dürfen. Juristisch ausgedrückt: Sie sind so nicht verkehrsfähig.“,
5. Die Bewertung „mangelhaft“ in der Rubrik „“Deklaration“ allein mit der Fußnote „“Das Zutatenverzeichnis“ ist irreführend: Das Aroma ist nicht wie deklariert natürlich, da der nachgewiesene Aromastoff Piperonal künstlich hergestellt wird“ als Begründung.
War’s das also in Sachen Schokoladenstreit? Höchstwahrscheinlich nicht. Die Stiftung Warentest wird in die nächste Runde ziehen, denn die in der mündlichen Verhandlung diskutierte Fragestellung, wie das Aroma hergestellt wird, bleibt weiter offen. Zwar schließt auch die Stiftung Warentest nicht mehr aus, dass eine natürliche Herstellung von Piperonal möglich ist, aber im konkreten Fall ist damit immer noch nicht abschließend geklärt, wie Piperonal beim Zulieferer Symrise tatsächlich hergestellt wird. Natürlich will sich der Duftstoffgigant aus Holzminden nicht in die Karten gucken lassen, selbst wenn es sich tatsächlich um ein natürliches Herstellungsverfahren handeln sollte. Aber vielleicht werden sie in der nächsten Runde die Hosen runterlassen müssen. Denn für die aktuelle Entscheidung der Münchener Kammer spielte diese Frage offensichtlich nur eine zweitrangige Rolle. Im Urteil heißt es: „Das Gericht beanstandet jedoch, dass die Beklagte in ihrer Testberichterstattung die Gründe für ihre Erwägungen nicht offengelegt habe. Somit könne der Verbraucher auch nicht nachvollziehen, warum die Beklagte zu ihrer Bewertung gelangt sei. Jedenfalls nehme die Berichterstattung eine Unschärfe in Kauf, die nicht erforderlich sei, um das Ziel der Verbraucheraufklärung zu erreichen.“ Eine Einschätzung, die der kompottsurfer teilt, gleichwohl trotzdem gerne die Frage nach dem Herstellungsverfahren von Piperonal beantwortet hätte.

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