Unzulässige Verzerrung des Testergebnisses: Stiftung Warentest unterliegt auch in zweiter Instanz gegen Ritter Sport

Im Schokoladenstreit zwischen der Stiftung Warentest und dem Hersteller von Ritter Sport hat das in erster Instanz erlassen Urteil (der kompottsurfer berichtete) weiter Bestand. Das Oberlandesgericht München sieht Ritter Sport im Recht, mit einer negativen Produktwertung belastet worden zu sein, die in ihrer Begründung nicht haltbar sei. Mehr dazu unter anderem auf SPON.

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