Neuerungen in der Lebensmittelverordnung drohen Abmahnwelle auszulösen.

Vor einigen Wochen hatte der kompottsurfer über Veränderungen in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) geschrieben. Es ging um Beschwerden aus der Gastronomie über diese, als bürokratische Bürde empfundene Neuerung, nachdem nun alle 14 Hauptallergene auf den Menükarten aufgeführt werden müssen, so sie denn irgendwo verarbeitet sind.
Der kompottsurfer hatte in seiner Schlussbemerkung formuliert, dass man die neuen Bestimmungen auch als Chance begreifen kann und nicht bedacht, dass genau das auch außerhalb der Gastronomie passieren könnte. Inzwischen befassen sich nämlich auf Abmahnverfahren spezialisierte Anwaltskanzleien mit dem Thema und sehen in der LMKV die Chance auf eine leckere Einnahmequelle. So sollen bereits Weinhändler, die online Produkte zum Verkauf anbieten, abgemahnt worden sein, weil auf den Flaschen die Pflicht zur Angabe der Inhaltsstoffe nicht erfüllt wurde, wie auch das Portal Weinplus in einem Beitrag berichtet.
Abmahnverfahren als Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien sind eine unappetitliche Verirrung unseres Rechtssystems. Und man möchte gar nicht zu Ende denken, was eine ins Rollen kommende Abmahnwelle für viele Winzer und kleinere Produzenten von haltbaren Lebensmitteln und möglicherweise sogar für Gastronomen bedeuten könnte.

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