Wer schwarze Oliven einkaufen will, steht häufig vor der Frage, ob er bedenkenlos zu den geschwärzten greifen kann oder – okay, das klingt jetzt etwas irre, aber Vergebung, hier manipuliert gerade Erkältungskopfschmerz die Satzbildung – ungeschwärzte schwarze Oliven.
Verbraucherschützer hatten in den letzten Jahren immer wieder verlangt, dass Konsumenten auf der Verpackung prominent darauf hingewiesen werden müssten, wenn schwarze Oliven nicht durch natürliche Reifung sondern beispielsweise durch Phenoloxidation und Zugabe von Eisengluconat ihre Farbe gewonnen haben. Man sieht in der Sache eine Art unnatürliche Verdunkelungsgefahr.
„Oliven werden auf zweierlei Weise schwarz. Entweder reifen die jungen Steinfrüchte ganz natürlich von hellgrün über violett nach schwarz. Oder sie verdunkeln sich künstlich,“ schreibt Stiftung Warentest, aber was heißt hier künstlich? Der kompottsurfer findet viele Aktivitäten von Verbraucherschützern zur Ernährungssicherheit sinnvoll und unterstützenswert. Aber was die Oliven betrifft, wäre mehr Gelassenheit angebracht. Die Energie, eine entsprechende besondere Kennzeichnungspflicht durchzusetzen, kann man an anderen Fronten besser nutzen. Denn das Eisengluconat in den Oliven ist ein unbedenklicher Zusatzstoff, und es sollte ausreichen, wenn die Zugabe auf der Liste der Inhaltsstoffe vermerkt ist. Hier eine besondere Kennzeichnung erstreiten zu wollen, erscheint dem kompottsurfer fast schon wie ein Scheingefecht, bestens geeignet, verschwörungstheoretische Überlegungen in Gang zu setzen: Wovon soll das Vorhaben eigentlich ablenken?
Das Landgericht Duisburg war im vergangenen Jahr damit befasst, eine Entscheidung in der Sache zu fällen. Und kam zu dem Schluss, dass die Auflistung des Zusatzstoffes nicht reiche. Es läge eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers vor. Details dazu können tapfere Leser im Jurasprech-Originaltext des Gerichts finden.
Der kompottsurfer ist reichlich verwundert, was dieses Gefecht soll, und warum es beispielsweise immer noch unzählige Erdbeerjoghurtsorten gibt, die in Textur und Geschmack so herzlich wenig mit Erdbeeren zu tun haben, dass man eine Irreführung – zumindest in der Logik der Duisburger Landgerichtskammer – annehmen darf. Denn im Unterschied zu vielen gesundheitlich bedenklichen Aromakompositionen in anderen Lebensmittelprodukten ist die Sache bei den Oliven tatsächlich harmlos. Und wenn man jetzt noch bedenkt, dass natürlich gereifte schwarze Oliven weniger Vitamine und Mineralstoffe, dafür aber mehr Kalorien enthalten als die grünen Oliven, die gefärbt werden, dann wird die angestrengte juristische Auseinandersetzung noch weniger nachvollziehbar.