Bier (1); 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot, nur der Verbraucher hält sich (manchmal) nicht daran.

Genau 500 Jahre ist es her, dass im Herzogtum Bayern folgender Erlass erging: Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.
Seither gilt 1516 als Geburtsjahr des Reinheitsgebotes für deutsches Bier. Laut Wikipedia soll es schon zu früheren Zeiten Brauordnungen für Bier gegeben haben, aber das würde jetzt zu weit führen. Warum der kompottsurfer das Thema jetzt aufgreift, hat einen unerfreulichen Grund. Zum zweiten Mal innerhalb von nur wenigen Monaten öffneten wir hier im Hause eine Bügelflasche Pils, die statt angenehm herb duftendem Hopfenaroma eine unangenehme Aschenbechernote offenbarte.
Nach Rücksprache mit der Brauerei ist das undelikate Delikt von Verbrauchern verursacht, die Bügelflaschen als Aschenbecher missbrauchen. Gerade in der Grill- und Freiluftsaison, wo so mancher Flascheninhalt draußen gegluckert wird, ertränken einige Biertrinker ihre glimmenden Zigarettenstumpen in fast leere Flaschen und verschließen sie dann mit dem Bügel. Liebe Biertrinker: Bitte lasst diese Unsitte! Die Reinigungsanlage für die Flaschen schafft es nicht immer, den extrem hartnäckigen Geruch, der sich an den mehrfach genutzten Verschlüssen festsetzt, rückstandsfrei zu lösen. Und schon hat der nächste Biertrinker diesen wirklich üblen Gestank am Hals.
Das Reinheitsgebot ist also keinesfalls nur eine Sache der Brauer. Auch der Verbraucher kann seinen Beitrag leisten.

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