Zugegeben, das ist jetzt vielleicht eine Spur zu einfach auf Schlagzeile gebracht. Aber es soll die Phantasie des Lesers anregen. Denn eben diese Phantasie hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bewogen, Online-Händler aus der EU, die Bio-Produkte vertreiben, zur Kontrolle ihrer Waren zu verpflichten, wenn sie diese nicht selbst hergestellt haben. In einem Rechtsstreit zwischen der Kamin und Grill Shop GmbH und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. bewies die neunte Kammer des Gerichts tatsächlich mal Vorstellungskraft, die im Sinne des Verbrauchers liegt (Az: C‑289/16). Die ontrolle muss erfolgen “ … da die Lagerung der Erzeugnisse – in der Regel in nicht geringen Mengen – und die Auslieferung durch zwischengeschaltete Dritte ein Risiko der Umetikettierung, des Vertauschens und der Kontaminierung bergen, das nicht als generell gering eingestuft werden kann….“. Zugegeben, die Vorstellungskraft der Richter musste nicht groß sein, angesichts der zahlreichen Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre. Gefälschtes Olivenöl, umetikettierte TK-Ware mit aufgefrischtem Mindesthaltbarkeitsdatum, Pferdefleisch in der Lasagne und so weiter.
Der EuGH-Beschluss ist für die gesamte Branche von Bedeutung, denn höchrichterliche Entscheidung üben Orientierungswirkung auf ähnlich gelagerte Fälle aus, die bei anderen Gerichten zur Entscheidung vorliegen. Sowohl auf die Produzenten als auch auf die Händler kommen schwierige Zeiten zu. Online- und Versandhändler tragen nun eine Mitverantwortung für die Bioqualität der angebotenen Produkte, was sie möglichweise dazu bringen könnte, entsprechende Waren aus dem Katalog zu nehmen. Und zahlreiche Produzenten verlieren unter Umständen wichtige Vertriebswege. Vor allem in Sachen Biowein könnte das Thema reichlich Wirkung entfalten. Mehr zum Thema bei Legal Tribune Online (LTO)